Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf das Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Durch diese Spezialisierung können wir ein hohes Maß an Qualität unserer Arbeit gewährleisten.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung privater Bauherren. Unser Angebot reicht von der Überprüfung Ihrer Bauverträge in Vorfeld eines Bauvorhabens bis zur Durchsetzung von Mängelansprüchen gegen den Bauunternehmer. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie kompetent bei Problemen im Rahmen der Verwaltung von Wohnungseigentum oder bei Problemen mit Behörden. Die Prüfung von Verträgen und Erstberatungen bieten wir Ihnen zu pauschalen Festpreisen an. Auf Anfrage machen wir Ihnen gerne ein Angebot.